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Wie hoch ist das Sachverständigenhonorar?

Seit 2009 ist das Honorar für Wertermittlungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI nicht mehr geregelt.
Ein Zusammenhang zwischen Wert der Immobilie und Höhe des Honorars (hoher Wert = hohes Honorar) besteht nicht mehr.

Das Honorar richtet sich bei mir kundenfreundlich nur nach dem entstandenen Aufwand.
Gerne lässt sich vorab auch ein Pauschal- Festpreis vereinbaren.
Die Erstellung eines Kostenangebotes erfolgt für Sie natürlich kostenlos.


Bitte fordern Sie ein unverbindliches Kostenangebot unter 033203 – 886 525 an.


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